Die Nebenkosten werden auch als Betriebskosten oder die zweite Miete bezeichnet. Nebenkosten werden unterteilt in warme und kalte Betriebskosten. Bei der Nebenkostenabrechnung haben sowohl Mieter und Vermieter einige wichtige Aspekte zu beachten. Für welche Nebenkosten muss der Mieter aufkommen?
- Kosten für Wasser und Abwasser
- Warmwasserkosten
- Heizkosten
- Grundsteuer
- Kosten für Fahrstuhl, dabei ist die Umlage von Wartungskosten auf den Mieter erlaubt, Reparaturkosten hingegen nicht
- Müllabfuhr
- Ungezieferbekämpfung
- Kosten für Treppen- und Straßenreinigung sowie Gartenpflege
- Stromkosten für Beleuchtung
- Ausgaben für Schornsteinfeger
- Grundsteuer
- Versicherungskosten für Sach- und Haftpflichtversicherungen
- Hausmeisterkosten
- Bei Vorhandensein von Gemeinschaftswaschmaschinen und Trocknern alle damit verbundenen Kosten
Wenn sonstige Betriebskosten in Rechnung gestellt werden, müssen diese im Mietvertrag aufgeführt sein.
Welche Kosten trägt der Vermieter?
Der Mieter zahlt nur die laufenden Kosten.
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